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Handlungsempfehlungen (2026)

The greenhouse in Dodoma is a classroom for Esther Kamanija and Hillary Rweyemamu. As part of hands-on vocational training, they grow and manage crops while preparing for work in agriculture or to start businesses of their own. Credit: Yusuf Msafiri/Helvetas, Tanzania 2023
The greenhouse in Dodoma is a classroom for Esther Kamanija and Hillary Rweyemamu. As part of hands-on vocational training, they grow and manage crops while preparing for work in agriculture or to start businesses of their own. Credit: Yusuf Msafiri/Helvetas, Tanzania 2023
Diese Empfehlungen rufen Regierungen, Geberorganisationen und weitere Akteur*innen dazu auf, ein menschenzentriertes und menschenrechtsbasiertes Sicherheitsverständnis zu verfolgen und Ernährungssicherheit sowie das Recht auf angemessene Nahrung systematisch in Resilienz-, Friedens- und Sicherheitspolitik zu verankern.

  1. Ernährungssicherheit in der Sicherheitspolitik verankern

    • Regierungen müssen Ernährungssicherheit in nationale Sicherheits-, Bevölkerungsschutz- und Resilienzstrategien sowie in Krisenvorsorge und Notfallpläne integrieren.

    • Sie müssen dauerhafte interministerielle Koordinierungsmechanismen schaffen, Politikkohärenz sicherstellen und öffentlich über Fortschritte bei der Verwirklichung des Rechts auf angemessene Nahrung berichten.

    • Betroffene Gemeinschaften, Zivilgesellschaft und marginalisierte Gruppen müssen transparent und wirksam an Gestaltung, Umsetzung und Überwachung der Maßnahmen beteiligt werden.

    • Investitionen in resiliente Ernährungssysteme müssen als strategische Sicherheitsinvestitionen in öffentlichen Haushalten verankert werden – mit fest eingeplanter, mehrjähriger Finanzierung und transparenten Kriterien auf Basis nationaler Risikobewertungen.

  2. Investitionen in resiliente und nachhaltige Ernährungssysteme vorantreiben

    • Regierungen müssen langfristig in lokale und regionale Ernährungssysteme investieren und vielfältige Lieferketten, regionalen Handel sowie eine klimaresiliente und ressourceneffiziente Landwirtschaft stärken. So können Abhängigkeiten von wenigen Bezugsquellen für wichtige Betriebsmittel und die Anfälligkeit gegenüber Klima-, Wirtschafts- und geopolitischen Schocks verringert werden.

    • Öffentliche Investitionen müssen ländliche Infrastruktur stärken und verantwortungsvolle private und genossenschaftliche Investitionen in lokale und regionale Wertschöpfungsketten ermöglichen.

    • Regierungen müssen Sozialschutz- und Risikomanagementsysteme ausbauen, damit Haushalte Schocks besser bewältigen können. Sie sollten einen gerechten Zugang zu erschwinglicher, gesunder Ernährung, Versicherungen, Finanzdienstleistungen, gezielter Unterstützung und Angebote gegen Mangelernährung gewährleisten, die sich in Krisen schnell ausweiten lassen.

  3. Informationssysteme zur Ernährungssicherheit und Krisenprävention stärken

    • Regierungen und Geber müssen Datenerhebung und Analysen zur Ernährungssicherheit verlässlich finanzieren und unabhängige Erhebungen in Krisengebieten und schwer erreichbaren Regionen sicher ermöglichen.

    • Sie müssen Frühwarnsysteme stärken, die belastbare Risiko- und Wirkungsdaten sowie Prognosen mit lokalem Wissen verbinden und vereinbarte Schwellenwerte mit vorab festgelegten und finanzierten Maßnahmen verknüpfen.

    • Geber müssen Kürzungen bei Ernährungssicherheit und humanitärer Hilfe stoppen, zurücknehmen und flexible, mehrjährige Mittel bereitstellen. Diese Mittel sollten Krisenprävention, -bewältigung und Wiederaufbau im Humanitarian-Development-Peace-Nexus stärken. Betroffene Gemeinschaften und die lokale Zivilgesellschaft müssen Maßnahmen mitbestimmen und mitgestalten.

  4. Diplomatisches Engagement verstärken und konfliktbedingten Hunger verhindern

    • Regierungen, UN-Sicherheitsrat und regionale Organisationen müssen präventive Diplomatie intensivieren, um Eskalationen abzuwenden und inklusive Friedensprozesse zu fördern. In laufenden Konflikten müssen sie humanitäre Diplomatie verstärken, um auf Waffenstillstände, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und den Schutz der Zivilbevölkerung und überlebenswichtiger Resourcen hinzuwirken. Friedens- und Wiederaufbauprozesse müssen Lebensgrundlagen, das Recht auf angemessene Nahrung und Land- und Marktzugang sichern.

    • Konfliktparteien müssen einen schnellen, ungehinderten Zugang zu humanitärer Hilfe ermöglichen und das Völkerrecht und humanitären Prinzipien der Menschlichkeit, Neutralität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit achten.

    • Justizbehörden müssen mutmaßliche Verstöße untersuchen und Verantwortliche strafrechtlich verfolgen, wenn das Aushungern von Zivilist*innen als Kriegsmethode eingesetzt, Nahrungsmittel- und Wassersysteme rechtswidrig angegriffen oder humanitäre Hilfe behindert wird – im Einklang mit Resolution 2417 des UN-Sicherheitsrats.